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Abtreibung / Schwangerschaftsabbruch

Abtreibung

Die Abtreibung ist umstritten. Einige halten eine Abtreibung für Mord, andere vertreten die Ansicht, dass jede Frau das Recht hat, zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen möchte oder nicht. Auf die moralischen und ethischen Fragen einer Abtreibung werden wir hier nicht eingehen.

Abtreibung: Methoden

Die Abtreibung kann auf verschiedene Art und Weise vorgenommen werden:

•  Die gängigste Methode ist die Abtreibung durch Absaugen. Dazu wird zunächst der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert. Dann wird das Innere der Gebärmutter mit einem Sauggerät geleert. Abschließend wird die Gebärmutterschleimhaut noch ausgeschabt um Nachblutungen und Infektionen vorzubeugen.
Dieser Eingriff kann entweder unter Vollnarkose oder bei lokaler Betäubung vorgenommen werden. Der Eingriff dauert ca. zehn Minuten. Angewendet wird diese Technik bis in der zwölften Schwangerschaftswoche.
•  Induzierte Abtreibung
Ab ca. der zwölften Schwangerschaftswoche ist der Embryo und die Fruchtblase zu groß, um noch abgesaugt zu werden. Dadurch muss eine Fehlgeburt eingeleitet werden. Es wird das Hormon Prostaglandin verwendet um Wehen auszulösen, die den Fötus ausstoßen. Da Prostaglandin nur langsam wirkt kann der Eingriff bis zu zwei Tage dauern und sehr schmerzhaft sein. Abschließend wird die Gebärmutterschleimhaut noch ausgeschabt um Nachblutungen und Infektionen vorzubeugen.
•  Ausschabung
Eine weitere, heutzutage weniger gebräuchliche Methode ist die Abtreibung durch Ausschabung. Hierbei entfällt das Absaugen und es wird mit einer scharfen Curette die Gebärmutter ausgeschabt.
•  Medikamentöse Abtreibung. Die Pille RU-486 "Abtreibungspille" Handelsname Mifegyne muss unter Aufsicht eines Arztes eingenommen werden und bewirkt die Ausstoßung des Fötus. Die Blutungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich stark. Diese Art der Abtreibung ist nur bis zum 49. Tag, ab dem 1. Tag der letzten Periode möglich.

RU486 blockiert die Progesteronrezeptoren auf der Gebärmutterschleimhaut. Da das Hormon Progesteron zwingend benötigt wird, um die Gebärmutterschleimhaut aufrechtzuerhalten, löst sich diese innerhalb von 2 bis 3 Tagen. Es kommt dadurch zu einer stärkeren Menstruationsblutung, bei der die Gebärmutterschleimhaut inklusive des dort eingenisteten Embryos ausgeschieden wird. Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt 2 bis 10 Millimeter groß und erst ein runder undifferenzierter Zellhaufen. Kopf, Arme und Beine bilden sich erst später. Zur Unterstützung der Ablösung der Gebärmutterschleimhaut werden meist zusätzlich Prostaglandine (Wehenauslöser) verschrieben, um den Abgang der Schleimhaut durch die Kontraktionen der Gebärmutter zu unterstützen.

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Schwangerschaftsabbruch

Nach §218 ist der Schwangerschafts-abbruch in Deutschland rechtswidrig. Schon das befruchtete Ei wird als schützenswertes Leben angesehen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist aber bis zur 12. Woche straffrei, wenn die Frau den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einhält.
Vorgeschrieben ist, dass mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch in einer zugelassenen Beratungsstelle eine Beratung stattfinden muss.

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Wissen der Eltern bzw. Einwilligung durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16, teilweise schon ab 14 vorausgesetzt. Auch gegenüber den Eltern unterliegt der Arzt der Schweigepflicht.

Die Krankenkasse bezahlt den Schwangerschaftsabbruch nur, wenn einer der folgenden nicht-rechtswidrigen Gründe vorliegt:

  • Medizinische Indikation
    (Gefahr für die Gesundheit der Mutter)
  • embryopathische Indikation
    (Schädigung des Embryos)
  • kriminologische Indikation
    (Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung)

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Werde ich morgen weinen?: Heil werden nach einer Abtreibung von Susan M. Stanford



Kleiner Eingriff - großes Trauma?
von Maja Langsdorff

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