Auslandskrankenversicherung
Auch für Länder, in denen der internationale Krankenschein gültig ist, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung. Man muss damit rechnen, dass Ärzte und Krankenhäuser auch in diesen Ländern den internationalen Krankenschein nicht akzeptieren oder eine Selbstbeteiligung fordern. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bis zur Höhe der normalen Kassenleistungen erstattet. Auch die Kosten für einen Kranken-Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht.
Bei einer privaten Krankenversicherung sollten Sie vorher abklären, in welchem Umfang eine Auslandskrankenversicherung eingeschlossen ist.
Die Kosten für eine private Auslandskrankenversicherung sind niedrig. Der Jahresbeitrag liegt selten über 10 Euro.
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Wo es keinen Arzt gibt
von David Werner
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Gültigkeitsbereich vom Internationalen Krankenschein
Der Internationale Krankenschein (Formular E 111) ist gültig für alle Länder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
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