Was sind Nahrungsmittelzusatzstoffe?
Nahrungsmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die
Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um ihre Eigenschaften,
Geschmack, Aussehen oder Haltbarkeit zu verbessern. Einige
Zusatzstoffe dienen auch dazu, die industrielle Herstellung
zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Was sind die E-Nummern?
Um die verschiedenen
Zusatzstoffe in der Europäischen Union (EU) zu ordnen
und die Zusatzstoffvorschriften auf einen gemeinsamen Nenner
zu bringen, wurden die E-Nummern eingeführt, die in allen
Ländern der Europäischen Union (EU) gelten. "E"
steht für EG bzw. EU.
Auf diese Weise wurde eine eindeutige, unverwechselbare
und kurze Kennzeichnung der einzelnen Zusatzstoffe möglich.
Jeder Zusatzstoff ist einer Kategorie zugeordnet.
Einige Zusatzstoffe besitzen mehrere Eigenschaften. z. B. E220
(Schwefeldioxid) kann sowohl als Konservierungsmittel als
auch Farbstabilisator genutzt werden.
E-Nummern Gruppen:
- E-100 bis 199 (Farbstoffe)
- E-200 bis 299 (Konservierungsstoffe)
- E-300 bis 321 (Antioxidantien)
- E-322 bis 399 (Säuerungsmittel)
- E-400 bis 429 (Gelier-, Verdickungs- und Feuchthaltemittel)
- E-430 bis 499 (Emulgatoren)
- E-500 bis 949 (verschiedene Zusatzstoffe)
- E-950 bis 1518 (Süßstoffe)
Insgesamt gibt es zurzeit in der EU 305 zugelassene
Zusatzstoffe, die nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn dafür
eine technische Notwendigkeit besteht. Stoffe, die eine fehlerhafte
Verarbeitung des Produktes oder schlechte Qualität der Rohstoffe
verbergen sollen, dürfen nicht verwandt werden.
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E - Nummern.
von Heinz Knieriemen

E-Nummern & Zusatzstoffe Ibrahim Elmadfa, Doris Fritzsche, Erich Muskat
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Zulassung von Nahrungsmittelzusatzstoffen
Zusatzstoffe
dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich
zugelassen wurden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch
vom Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt.
Eine Zulassung darf nur dann erteilt werden, wenn
sichergestellt ist, dass der Zusatzstoff oder seine eventuellen
Reaktionsprodukte im Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich
sind, seine Anwendung technologisch notwendig ist und der
Verbraucher weder getäuscht noch irregeführt wird.
Jeder Stoff durchläuft vor seiner Zulassung eine festgelegte
Reihe von Untersuchungen, Tests und Prüfungen. Es ist
vor allem zu prüfen, ob der Zusatzstoff oder seine Anwendung
in Lebensmitteln gesundheitlich negative Wirkungen auf den
Konsumenten haben könnte.
ADI-Wert - Sicherheit von Nahrungsmittelzusatzstoffen
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur
verwendet werden, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind.
Um einen Stoff sinnvoll toxikologisch bewerten zu können,
wurde der ADI-Wert eingeführt. ADI steht für Acceptable
Daily Intake. Dieser Wert gibt die durchschnittliche Menge
eines Stoffes in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht
an, die ein Mensch sein Leben lang täglich ohne gesundheitliches
Risiko zu sich nehmen kann.
Zur Bestimmung des ADI-Wertes wird die maximale Menge des
Zusatzstoffs ermittelt, bei deren lebenslanger Aufnahme an
Versuchstieren keinerlei gesundheitliche Auswirkung nachgewiesen
werden kann. Diese so ermittelte unwirksame Dosis (NEL-Wert,
englisch für No Effect Level) wird durch den Sicherheitsfaktor
100 geteilt.
Dieser Sicherheitsfaktor soll folgende Unsicherheiten
abdecken:
- Übertragung der Ergebnisse vom Tier auf
den Menschen.
- mögliche Besonderheiten im menschlichen
Stoffwechsel (z. B. bei Kindern oder Schwangeren).
- von Mensch zu Mensch unterschiedliche Widerstandsfähigkeit,
in Abhängigkeit von z. B. Alter, Krankheit und Ernährungsweise.
Zuständig für die Beurteilung von Nahrungsmittelzusatzstoffen
ist der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen
Kommission. Über den ADI-Wert wird dann schließlich die
zulässige Höchstmenge der Zusatzstoffe für die jeweiligen
Lebensmittel festgesetzt.
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Echt künstlich: Das Dr. Watson Handbuch der Lebensmittel-Zusatzstoffe von Hans-Ulrich Grimm, Bernhard Ubbenhorst, Joachim E. Röttgers
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