Künstliche
Befruchtung
In Deutschland werden jährlich ca. 50.000 künstliche Befruchtungen durchgeführt. Man spricht von einer künstlichen Befruchtung, wenn instrumentell Samen in die Vagina bzw. die Gebärmutter übertragen wird. Die Voraussetzung für eine künstliche
Befruchtung ist, dass ein Eibläschen herangereift ist
und kurz vor dem Eisprung steht. Der Mann spendet seinen Samen, indem er in ein Glasröhrchen onaniert.
Innerhalb einer halben Stunde sammeln sich die Spermien im
oberen Bereich des Röhrchens. Dort werden sie mit einer
Spritze aufgezogen und mit einem dünnen Kunststoffschlauch
direkt in die Gebärmutter gespritzt. Der Eingriff ist
schmerzlos. Nach der Insemination bleiben die Frau noch etwa
zehn Minuten auf dem Untersuchungsstuhl liegen. In den nächsten
Tagen wird es sich dann zeigen ob die Behandlung erfolgreich
war.
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Kinderwunsch
von Günter Freundl, ...

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Wann zahl die gesetzliche Krankenkasse die künstliche Befruchtung?
Damit die gesetzlichen Krankenkassen 50 % der Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein.
- Der Mann muss zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
- Beide Partner müssen verheiratet sein.
- Beide Partner dürfen kein HIV haben und müssen gegen Röteln geimpft sein.
- Andere Maßnahmen sind nicht möglich, nicht zumutbar oder haben keine Aussicht auf Erfolg.
- Die verwendeten Ei- und Samenzellen müssen von den Ehepartnern stammen.
Je nach Maßnahme werden zwei bis acht Versuche bezuschusst.
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