Lebensmittelzusatzstoffe
Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) definiert Zusatzstoffe wie folgt:
Zusatzstoffe im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden, sowie Trink- und Tafelwasser.
Rückstände
Rückstände sind Stoffe, die bei der Produktion oder Lagerung eingesetzt wurden und nur dort einen gewissen Zweck erfüllen sollten, aber noch in dem Lebensmittel nachweisbar sind. Beispiele sind Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel.
Verunreinigungen
Verunreinigungen sind ungewollt und unbeabsichtigt in oder auf das Lebensmittel gelangt.
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Lebensmittelzusatzstoffe unterscheidet man in:
- Farbstoffe
- Konservierungsstoffe
- Antioxidantien
- Emulgatoren
- Geliermittel
- Geschmacksverstärker
- Süßstoffe
- Zuckeraustauschstoffe
Über 400 Lebensmittelzusatzstoffe sind in der EU zugelassen. Ihnen allen ist eine "E-Nummer" zugeordnet.
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Echt künstlich: Das Dr. Watson Handbuch der Lebensmittel-Zusatzstoffe von Hans-Ulrich Grimm, Bernhard Ubbenhorst, Joachim E. Röttgers
Kursbuch gesunde Ernährung
von Ingeborg Münzing-Ruef, ...
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